den Originalfassungen in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache;
Übersetzungen in verschiedene andere Sprachen;
Übersetzungen in verschiedenen Sprachen in leichte Sprache;
Übersetzungen in internationale Varianten der Gebärdensprache.
Originalfassungen in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache auf der Webseite der österreichischen Bundesregierung.
UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 8, die noch nicht ins Deutsche übersetzt wurde, gibt es jeweils einen Aufsatz des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Alltagssprache und leichter Sprache.